Der Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung oder Rechnung an den Mieter zustande. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet. Die Nutzung der Wohnung ist nur für die angegebene Anzahl an Personen gestattet.
Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle pauschalen Nebenkosten, mit Ausnahme der Endreinigung, die gesondert berechnet wird.
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung beim Vermieter ist maßgeblich. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung usw.) nicht fristgerecht leistet oder sich in einer Weise vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns.
Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Parteien sind von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, müssen jedoch bereits erbrachte Leistungen der jeweils anderen Partei erstatten.
Tiere (insbesondere Hunde, Katzen usw.) dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten und vorübergehend untergebracht werden. Die Erlaubnis wird im Einzelfall erteilt und kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unannehmlichkeiten auftreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung täglich zu saugen und die Grünflächen sauber zu halten.