AGB

Allgemeine Mietbedingungen für die Ferienwohnungen „Ferienpark Thüle“

Allgemeine Mietbedingungen für die Ferienwohnungen „Ferienpark Thüle“

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung oder Rechnung an den Mieter zustande. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet. Die Nutzung der Wohnung ist nur für die angegebene Anzahl an Personen gestattet.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle pauschalen Nebenkosten, mit Ausnahme der Endreinigung, die gesondert berechnet wird.

3. Mietdauer und Inventar

  • Anreise: Das Mietobjekt wird dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist der Mieter verpflichtet, dies im Voraus dem Vermieter mitzuteilen.
  • Inventarprüfung: Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach der Ankunft die Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens am folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.
  • Abreise: Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und besenrein übergeben.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung beim Vermieter ist maßgeblich. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:

  • Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60 % des Mietpreises
  • Rücktritt nach dem 30. Tag und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung usw.) nicht fristgerecht leistet oder sich in einer Weise vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns.

6. Aufhebung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Parteien sind von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, müssen jedoch bereits erbrachte Leistungen der jeweils anderen Partei erstatten.

7. Tierhaltung

Tiere (insbesondere Hunde, Katzen usw.) dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten und vorübergehend untergebracht werden. Die Erlaubnis wird im Einzelfall erteilt und kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unannehmlichkeiten auftreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung täglich zu saugen und die Grünflächen sauber zu halten.